Symbole für iSFP und Wohngebäude

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW wird geändert

Wollen Sie Ihre Sanie­rung mit einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW vor­be­reiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die För­der­mittel fließen. Ohne Ihre soge­nannte »Ermäch­ti­gung« kann der aus­ge­wählte Ener­gie­be­rater die bewil­ligte För­der­summe nicht vom Rech­nungs­be­trag abziehen: Die Zuschüsse zur EBW werden Ihnen direkt gezahlt. Ande­rer­seits stellen Sie den Antrag beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Außen­kon­trolle BAFA. Später erhalten Sie den zuge­hö­rigen Bescheid. Aller­dings können Sie dem Ener­gie­be­rater eine Voll­macht aus­stellen, damit dieser Experte Sie im För­der­ver­fahren ver­tritt. Erfahren Sie, welche wei­teren Kor­rek­turen der Richt­linie wichtig für Sie sind.

För­de­rung und Antrag für Wohngebäude

Aus­zah­lung und Abrechnung

Die För­der­be­träge bleiben erhalten: »Die För­der­höhe beträgt 80 % des för­der­fä­higen Bera­tungs­ho­no­rars«, heißt es unver­än­dert in der Richt­linie, »maximal jedoch 1300 Euro bei Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern und maximal 1700 Euro bei Wohn­ge­bäuden ab drei Wohneinheiten«.

Sie und nicht der Ener­gie­be­rater dienen dem BAFA als Ansprech­partner. Daher schickt diese Behörde Ihnen den Bewil­li­gungs­be­scheid und ver­an­lasst die Über­wei­sung auf Ihr Bankkonto.

Das BAFA erstattet dem Ener­gie­be­rater keinen Aufwand. Deshalb rechnen Sie den Auftrag kom­plett mit dem Experten ab. Indes können Sie beim BAFA ein For­mular zur »Ermäch­ti­gung« aus­füllen. Dadurch legen Sie fest, dass der Zuschuss ohne Umweg beim Ener­gie­be­rater landet – so wie es bisher auto­ma­tisch lief. Nur in diesem Fall zahlen Sie ledig­lich den Eigen­an­teil. Demnach brau­chen Sie nicht in Vor­leis­tung für den Zuschuss zu gehen.

Symbolbild mit Wohngebäude, Geldscheinen und Grundriss
Sym­bol­bild zur geför­derten EBW Thorben Wengert | pixelio.de

Antrag und För­der­ver­fahren beim BAFA

Nach der alten Richt­linie reichte der Ener­gie­be­rater den För­der­an­trag ein. Nun kommt der För­der­an­trag von Ihnen. Ent­spre­chend müssen Sie auf Fragen vom BAFA reagieren. 

Wollen Sie diese Ver­ant­wor­tung ver­rin­gern? Dann können Sie Ihrem Ener­gie­be­rater eine Voll­macht erteilen: Mit dieser Voll­macht ver­tritt der Ener­gie­be­rater Sie im Förderverfahren.

Das BAFA hat einen Internet-Auf­tritt zur EBW ein­ge­richtet. Dort können Sie online den För­der­an­trag stellen. Ferner finden Sie eine Vorlage für die Voll­macht und ein For­mular zur »Ermäch­ti­gung«. Auf diesen Seiten können Sie zudem die Ver­wen­dungs­nach­weise hoch­laden – vor­aus­sicht­lich ab Sep­tember 2023.

Deckblatt vom Merkblatt zur Antragstellung zur Energieberatung für Wohngebäude
Anlei­tung vom BAFA als PDF

Richt­linie enthält weitere Korrekturen

EBW ver­langt indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP

Bisher wählten Sie zwi­schen einem aus­führ­li­chen Bera­tungs­be­richt und dem indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP. Jetzt ver­langt die Richt­linie die Aus­wer­tung nach Stan­dard: »Dem Antrag­steller ist in Form eines iSFP aufzuzeigen,

  • wie ein Wohn­ge­bäude Schritt für Schritt über einen län­geren Zeit­raum durch auf­ein­ander abge­stimmte Maß­nahmen umfas­send ener­ge­tisch saniert werden kann,

oder

  • wie durch eine umfas­sende Sanie­rung ein bun­des­ge­för­dertes Effi­zi­enz­haus­ni­veau zu errei­chen ist (sys­te­mi­sche Sanierung)«.
Frau betrachtet ihren indivudellen Sanierungsfahrplan iSFP für Wohngebäude
Auszug von einem iSFP Bild: dena

Bei Ener­gie­be­ra­tern für Wohn­ge­bäude zählt Zulas­sung der dena

Das BAFA hat Ener­gie­be­rater für die EBW zuge­lassen. Doch ab Juli 2023 liegt die Auf­sicht bei der Deut­schen Energie-Agentur dena.

Für die EBW akzep­tiert das BAFA die Ener­gie­be­rater von der Ener­gie­effi­zienz-Exper­ten­liste. Die dena betreut das Ver­zeichnis von Fach­kräften, die ihre Qua­li­fi­ka­tion für ener­gie­ef­fi­zi­entes Bauen und Sanieren nachweisen.

Wenn ein Ener­gie­be­rater nicht in dieser Liste auf­taucht, gilt eine frühere Zulas­sung durch das BAFA nur bis Ende 2023. Mit­ar­beiter von ENTECH erfüllen seit langer Zeit die Kri­te­rien der dena: Sie stehen in der Expertenliste.

Auszug von der Website zur Energieeffizienz-Expertenliste der dena
Ener­gie­effi­zienz-Exper­ten­liste der dena

Infos und Doku­mente zur Energie­beratung für Wohngebäude