Größere Unter­nehmen

Aktuell: För­de­rung Gebäude

So geht es weiter seit Unter­bre­chung der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG am 24.01.:

  • Bei Sanie­rungen zum Effizienz­haus sinkt För­de­rung seit 28.07.
  • Zuschüsse für Sanie­rungen zum Effizienz­haus sind gestrichen
  • För­de­rung Neubau seit 20.04 nur als Kredit mit Tilgungszuschuss
  • För­de­rung Neubau nur Effizienz­haus 40 Nachhaltigkeit
  • För­de­rung Neubau seit 28.07. weiter gesunken
  • seit 15.08. sinken För­der­sätze Ein­zel­maß­nahmen
  • Ände­rungen Zuschläge bei Einzelmaßnahmen 
Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen
Sym­bol­bild: För­de­rung unter­bro­chen | Mega­pixel | Shut­ter­stock

Gilt Ihr Unter­nehmen als Nicht-KMU nach EU-Emp­feh­lung 2003/​361/​EG? Haben Sie in diesem Fall ein Ener­gie­audit nach DIN EN 16247–1 abge­schlossen? Größere Unter­nehmen müssen min­des­tens alle vier Jahre ihren Ener­gie­ver­brauch ana­ly­sieren und festhalten.

Den Auftrag für das nor­mierte Ver­fahren darf nur ein Ener­gie­au­ditor mit Regis­trie­rung beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA) über­nehmen. Von dieser Bestands­auf­nahme sind Unter­nehmen befreit, die ein Ener­gie­ma­nage­ment­system nach ISO 50001 oder ein Umwelt­ma­nage­ment­system nach EMAS ein­ge­richtet haben.

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Ener­gie­audit Vorbereitung

Bislang gilt Ener­gie­be­rater nicht als gesetz­lich geschützte Berufs­be­zeich­nung. Daher sollten Ener­gie­ex­perten mit ihren Refe­renzen und Qua­li­fi­ka­tionen über­zeugen. Erst mit unab­hän­gigen Ener­gie­be­ra­tern errei­chen Betriebe ihre Ziele – Ener­gie­ffi­zienz opti­mieren, Kosten redu­zieren und staat­liche Auf­lagen berücksichtigen.

Für Fragen der Ener­gie­pla­nung sind Mit­ar­beiter vom Pla­nungs­büro ENTECH als staat­lich aner­kannte Sach­ver­stän­dige zuge­lassen worden – so als Sach­ver­stän­dige für Schall- und Wär­me­schutz nach Lan­des­bau­ord­nung NRW BauO NRW. Ein­rich­tungen wie das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA) und die KfW Ban­ken­gruppe haben die Berater für För­der­pro­gramme von Bund und Ländern zertifiziert.

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Sym­bol­bild: Nicht-KMU

Während ein Ener­gie­audit nach DIN EN 16247–1 ledig­lich einen aktu­ellen Zustand fest­hält, begleitet ein Ener­gie­ma­nage­ment­system nach ISO 50001 die Abläufe auf Dauer.

Die Methode folgt in einem Turnus von drei Jahren einem Kreis­lauf entlang der Linie Plan–Do–Check–Act (PDCA).

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PDCA | Bild: Karn G. Bulsuk CC 4.0

Durch das Gesetz zur Digi­ta­li­sie­rung der Ener­gie­wende soll das Mess­wesen zuver­läs­siger werden. In diesem Gesetz bündelt wie­derum das Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz MsbG die Vor­gaben zur Messung und zum Mess­stel­len­be­trieb. Nach und nach müssen die alten Strom­zähler ein­ge­mottet werden, damit intel­li­gente Mess­sys­teme an ihre Stelle treten.

ENTECH berät über diesen Wandel. Darüber hinaus ermit­teln die Experten den indi­vi­du­ellen Bedarf an Mess­dienst­leis­tungen im Geflecht von Ener­gie­quellen, –ver­brauchs­stellen und –ver­lusten. Sie bieten Leis­tungen wie Nut­zen­ana­lyse von Anlagen und Lastganganalyse.

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Smart Meter | Bild: Energieinitiative.org